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Teilrevision Einzonung "Eischachen" der Ortsplanung der Gemeinde Malters – Öffentliche Auflage

Im Sinn der § 61 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) wird folgende Teiländerung des Zonenplanes mit Einsprachemöglichkeit öffentliche aufgelegt:

Änderung am Zonenplan:

-    Einzonung von 3'299 m2 von der Landwirtschaftszone in die Zone für öffentliche Zwecke

Änderung Bau und Zonenreglement (BZR):

  • Im Bau und Zonenreglement sind keine Anpassungen erforderlich.

Die Planunterlagen sowie der Vorprüfungsbericht liegen während 30 Tagen, vom 10. August 2026 bis 8. September 2026, auf der Gemeindeverwaltung Malters, Weihermatte 4, 6102 Malters, während der Schalteröffnungszeiten zur Einsicht auf und können unter www.malters.ch/publikationen eingesehen werden.

Allfällige Einsprachen gegen die Änderung des Zonenplanes sind während der Auflagefrist an den Gemeinderat Malters, Weihermatte 4, 6102 Malters, zu richten. Eine Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten und ist im Doppel einzureichen. Die Einsprachebefugnis richtet sich nach § 207 PBG.

Gemäss § 85 PBG gelten der teilrevidierte Zonenplan ab dem Zeitpunkt ihrer öffentlichen Auflage als Planungszone.

Malters, 31. Juli 2026

GEMEINDERAT MALTERS

Informationen

Datum
10. August 2026

Dokumente

Name Download
Planungsbericht (PDF, 3.08 MB) Download 0 Planungsbericht
Vorprüfungsbericht (PDF, 464 kB) Download 1 Vorprüfungsbericht
Zonenplan (PDF, 2.13 MB) Download 2 Zonenplan