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Generelle Informationen

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.lu.ch und des Bundes unter www.admin.ch. Sofern Sie an Ergebnissen von früheren Abstimmungen interessiert sind, geben Sie im Suchfeld oben den Begriff "Abstimmungen" ein.

Voraussetzungen

Die Stimmberechtigten erhalten das Abstimmungsmaterial (amtliches Stimm- und Wahlkuvert, Stimmzettel, Erläuterungen zu den Abstimmungen bzw. Wahlen) mindestens drei Wochen vor der Abstimmung bzw. Wahl per Post zugestellt. Die Stimmzettel können bequem zu Hause ausgefüllt werden. Folgende Möglichkeiten stehen zur Verfügung:

  • Stimmabgabe per Post: Das Rücksendekuvert muss bis am Abstimmungs-Sonntag bei der Gemeindeverwaltung eintreffen.
  • Stimmabgabe durch Einwurf in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung bis am Abstimmungs-Sonntag um 10.00 Uhr (letzte Leerung).
  • Stimmabgabe am Schalter der Einwohnerkontrolle/Gemeindekanzlei während den Öffnungszeiten der Verwaltung.
  • Stimmabgabe im Urnenbüro am Abstimmungs-Sonntag von 09.30 bis 10.00 Uhr.

Stimmabgabe im Urnenbüro:
Sie können die Stimm- und Wahlzettel zu Hause ausfüllen, sie anschliessend im Urnenbüro auf der Rückseite abstempeln lassen und in die Urne einlegen. Dieser Stimmrechtsausweis ist im Urnenbüro abzugeben.

Brieflich abstimmen

  • Legen Sie die von Hand ausgefüllten Stimm- bzw. Wahlzettel in das "Amtliche Stimm- und Wahlkuvert" (grün).
  • Unterzeichnen Sie den Stimmrechtsausweis persönlich im dafür vorgesehenen Feld. Ohne Unterschrift ist Ihre Stimmabgabe ungültig.
  • Legen Sie das "Amtliche Stimm- und Wahlkuvert" (grün) und den unterzeichneten Stimmrechtsausweis in das Rücksendekuvert, in welchem Sie das Wahl- bzw. Abstimmungsmaterial erhalten haben. Der Stimmrechtsausweis ist so einzulegen, dass im Fenster die Rücksendeadresse der Gemeindeverwaltung sichtbar wird.
  • Das verschlossene Rücksendekuvert kann rechtzeitig vor dem Abstimmungs- bzw. Wahltag der Post übergeben werden (es muss vor Ende der Urnenzeit bei der Gemeindeverwaltung eintreffen), bis vor dem Abstimmungs- bzw. Wahltag während den Bürozeiten am Schalter der Einwohnerkontrolle/Gemeindekanzlei  abgegeben, bis zum Ende der Urnenzeit (Sonntag, 10.00 Uhr) in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung eingeworfen oder im Urnenbüro abgegeben werden.