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Betreibungen

Fragen, welche das Betreibungswesen betreffen, sind direkt an das Betreibungsamt zu richten.

Gebühren für den Erlass eines Zahlungsbefehles und der Konkursandrohung können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen (Art. 18 der Gebührenverordnung zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs):

Forderung bis Fr. 100.00 Fr. 20.30
Forderung bis Fr. 500.00 Fr. 33.30
Forderung bis Fr. 1'000.00 Fr. 53.30
Forderung bis Fr. 10'000.00 Fr. 73.30
Forderung bis Fr. 100'000.00 Fr. 103.30
Forderung bis Fr. 1'000'000.00 Fr. 203.30
Forderung über Fr. 1'000'000.00 Fr. 413.30

Gemäss Art. 68 SchKG hat der Gläubiger die Betreibungskosten vorzuschiessen. In der Regel werden diese per Rechnung eingefordert.

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