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Grundstückgewinnsteuer
Gesetzliche Grundlage für die Berechnung der Grundstückgewinnsteuer bildet das Grundstückgewinnsteuergesetz. Bei Fragen gibt Ihnen die zuständige Sachbearbeiterin gerne Auskunft.
Zugehörige Objekte
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
|---|
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Gemeindekanzlei | 041 499 66 70 | gemeindekanzlei@malters.ch |