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Erbschaftssteuer

Die Erbschaftssteuern werden vom Nachlassvermögen erhoben. Die Gemeinde Malters hat zusätzlich beschlossen, von dem Vermögen, das an die Nachkommen des Erblassers / der Erblasserin gelangt, eine Erbschaftssteuer zu beziehen.

Gesetzliche Grundlage für die Erbschaftssteuer bildet das ErbschaftssteuergesetzExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. und das Luzerner Steuerbuch, Band 3Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.. Bei Fragen gibt Ihnen das Teilungsamt Malters gerne Auskunft.

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