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Bekanntmachung Einbürgerung
Folgende Gesuche werden von der Bürgerrechtskommission demnächst behandelt:
- Strumbelj Jaka, Hellbühlstrasse 7, 6102 Malters, aus Slovenien
- Hädrich Thomas, Witenthor 1, 6102 Malters, aus Deutschland
- Manuele Mazzotta, Sigristhalde 23, 6102 Malters aus Italien
Gemäss Art. 43 Abs. 5 der Gemeindeordnung und Art. 9 lit. e der Verordnung über die Bürgerrechtskommission steht jeder Person das Recht zu, während einer Frist von 30 Tagen bei der Bürgerrechtskommission ihre Bedenken gegen ein Einbürgerungsgesuch begründet anzumelden.
Die Eingabefrist läuft bis Ende Dezember 2025.
Die Bedenken sind in mündlicher oder schriftlicher Form an die Präsidentin der Bürgerrechtskommission Frau Marianne Horat, Bühlstrasse 9, 6102 Malters oder an das Sekretariat Bürgerrechtswesen, Weihermatte 4, 6102 Malters zu richten.
Gemäss Art. 9 lit. f der Verordnung über die Bürgerrechtskommission werden die Eingaben der Bevölkerung von der Bürgerrechtskommission überprüft. Das Ergebnis der Untersuchung wird dem Einbürgerungswilligen zur Stellungnahme unterbreitet, wenn sich Gründe ergeben, die gegen eine Einbürgerung sprechen.
Die Bürgerrechtskommission
Zugehörige Objekte
| Name | |||
|---|---|---|---|
| 2025-11-18 Bekantmachung Einbürgerungsgesuche (PDF, 266.77 kB) | Download | 0 | 2025-11-18 Bekantmachung Einbürgerungsgesuche |