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Bekanntmachung Einbürgerung

25. Juni 2026

Folgendes Gesuch wird von der Bürgerrechtskommission demnächst behandelt:

  •   Heidi Schnurr mit Vinzent und Zoe, Staatsangehörigkeit Deutschland, Gartenstrasse 4, 6102 Malters

Gemäss Art. 43 Abs. 5 der Gemeindeordnung und Art. 9 lit. e der Verordnung über die Bürgerrechtskommission steht jeder Person das Recht zu, während einer Frist von 30 Tagen bei der Bürgerrechtskommission ihre Bedenken gegen ein Einbürgerungsgesuch begründet anzumelden.

Die Eingabefrist läuft bis Ende Juli 2026.

 

Die Bedenken sind in mündlicher oder schriftlicher Form an die Präsidentin der Bürgerrechtskommission Frau Marianne Horat, Bühlstrasse 9, 6102 Malters oder an das Sekretariat Bürgerrechtswesen, Weihermatte 4, 6102 Malters zu richten.

 

Gemäss Art. 9 lit. f der Verordnung über die Bürgerrechtskommission werden die Eingaben der Bevölkerung von der Bürgerrechtskommission überprüft. Das Ergebnis der Untersuchung wird dem Einbürgerungswilligen zur Stellungnahme unterbreitet, wenn sich Gründe ergeben, die gegen eine Einbürgerung sprechen.

 

Die Bürgerrechtskommission