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Bekanntmachung Einbürgerungen

25. September 2026

Folgende Gesuche werden von der Bürgerrechtskommission demnächst behandelt:

  • Familie Oriwal, Halde 7, 6102 Malters, aus Deutschland
  • Eren Kaldan, Hellbühlstrasse 49, 6102 Malters, aus der Türkei
  • Joachim Schwarz, Sonnenrain 2b, 6102 Malters, aus Deutschland

Gemäss Art. 43 Abs. 5 der Gemeindeordnung und Art. 9 lit. e der Verordnung über die Bürgerrechtskommission steht jeder Person das Recht zu, während einer Frist von 30 Tagen bei der Bürgerrechtskommission ihre Bedenken gegen ein Einbürgerungsgesuch begründet anzumelden.

Die Eingabefrist läuft bis Ende Oktober 2026.

 

Die Bedenken sind in mündlicher oder schriftlicher Form an die Präsidentin der Bürgerrechtskommission Frau Marianne Horat, Bühlstrasse 9, 6102 Malters oder an das Sekretariat Bürgerrechtswesen, Weihermatte 4, 6102 Malters zu richten.

 

Gemäss Art. 9 lit. f der Verordnung über die Bürgerrechtskommission werden die Eingaben der Bevölkerung von der Bürgerrechtskommission überprüft. Das Ergebnis der Untersuchung wird dem Einbürgerungswilligen zur Stellungnahme unterbreitet, wenn sich Gründe ergeben, die gegen eine Einbürgerung sprechen.

 

Die Bürgerrechtskommission