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Einzahlungsscheine für Steuervorauszahlungen

Es besteht die Möglichkeit, Vorauszahlungen zu leisten. Ihr Geld wird ab Zahlungseingang bis zum 31. Dezember des entsprechenden Jahres verzinst (ab 01.01.2024 beträgt der positive sowie negative Ausgleichszins 1.25%). Dieser Zinsertrag ist steuerfrei. Mit der Steuererklärung erhalten Sie einen Einzahlungsschein, den Sie für Vorauszahlungen des entsprechenden Jahres verwenden wollen. Sollten Sie mehrere Einzahlungsscheine benötigen, können Sie diese hier direkt anfordern. Zahlungsfristen

  • Im Juni des laufenden Jahres erhalten Sie die Akontorechnung (provisorische Rechnung).
  • Die Steuern des laufenden Jahres sind bis 31. Dezember zu begleichen.

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