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Baubewilligungsverfahren

Wer eine Baute oder Anlage erstellen, baulich oder in ihrer Nutzung ändern will, hat dafür eine Baubewilligung einzuholen, gemäss § 184 Planungs- und Baugesetz Kanton Luzern.

Das Bauamt prüft die Vollständigkeit des eingereichten Baugesuches und leitet danach das ordentliche oder das vereinfachte Baubewilligungsverfahren ein:

  • Die angrenzenden gesetzlichen Grundeigentümer werden schriftlich über das Bauvorhaben orientiert.
  • Ausserhalb der Bauzone wird das Baugesuch zusätzlich im Kantonsblatt veröffentlicht.
  • Die Kantonale Dienststelle Raum und Wirtschaft (rawi) wird vom Bauamt zur Vernehmlassung eingeladen.
  • Das rawi holt Ihrerseits die Stellungnahmen der Kantonalen Fachstellen ein.

Nach Abschluss der materiellen Prüfung wird der Baubewilligungsentscheid erstellt und der Gemeinderat entscheidet über die Baubewilligung.

Informationen und Dokumente zum Baubewilligungsverfahren finden Sie unter Bauamt.

 

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