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Betreuungsgutscheine ab August 2026

Vorschulalter / Besuch Kindertagesstätte oder anerkannte Tagesfamilie
Im Kanton Luzern wurde am 30. November 2025 über ein Kinderbetreuungsgesetz abgestimmt. Das Stimmvolk hat den Gegenvorschlag zur SP Initiative «Bezahlbare Kitas für alle» angenommen. Neu sind im Gesetz verbindliche Vorgaben für alle Gemeinden zur Ausgestaltung der Betreuungsgutscheine verankert.

Das Gesetz tritt per 1. Januar 2026 in Kraft, mit einer Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2026 für die Umsetzung. Die bestehenden Betreuungsgutscheine der Gemeinde Malters behalten daher ihre Gültigkeit bis zum 31. Juli 2026.

Zur Prüfung eines möglichen Anspruchs ab dem 1. August 2026 hat der Kanton Luzern einen OnlinerechnerExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zur Verfügung gestellt. Dieser Onlinerechner ist für die Erziehungsberechtigten, welche den ungefähren Anspruch auf Betreuungsgutscheine prüfen möchten.

Die Beantragung von Betreuungsgutscheinen ab diesem Zeitpunkt wird ab Anfang August 2026 über ein Online Formular möglich sein. Weitere Informationen werden laufend hier publiziert.

 

Betreuung Kindergarten/Primarschule / familienergänzende Tagesstruktur
Für die Betreuung der Kindergarten- und Primarschulkinder ausserhalb der Schulzeiten bieten die Schulen Malters die schul- und familienergänzenden Tagesstrukturen in Zusammenarbeit mit dem Verein Kinderbetreuung Malters an. Die Betreuungsgutscheine können über die Gemeinde Malters bezogen werden.

 

Dokumente:

 

 

Beratung ist via E-Mail, per Telefon oder in einem persönlichen Gespräch möglich. Bitte melden Sie sich unter gesellschaft@malters.ch oder 041 499 66 58.