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Anhaltende Trockenheit: NEU gilt ABSOLUTES Feuerverbot im Freien

6. August 2026
Die aussergewöhnliche Trockenheit wirkt sich zunehmend auf Wald, Gewässer und Wasserlebewesen aus. Auch das Waldbrandrisiko steigt weiter an. In Absprache mit dem Feuerwehrinspektorat stuft der Kanton Luzern die Gefahr als sehr gross ein und erlässt deshalb auf dem ganzen Kantonsgebiet (inklusive Gewässer) ein absolutes Feuerverbot im Freien. Damit ist neu auch das Entzünden von Feuer in befestigten Feuerstellen und in Kohlegrills im ganzen Kantonsgebiet verboten. Die Bevölkerung wird zu grösster Vorsicht beim Umgang mit brennbaren Materialien, erhöhter Aufmerksamkeit gegenüber dürren Ästen bei Waldbesuchen sowie zu einem sorgsamen Umgang mit Trinkwasser aufgerufen. Auch sollten Fische in flachem Wasser möglichst nicht gestört werden. Nur flächendeckende, ergiebige und über mehrere Tage anhaltende Niederschläge würden die Situation entspannen.

Die weiterhin anhaltende Trockenheit und Hitze in Kombination mit Wind verschärft die Waldbrandgefahr im Kanton Luzern weiter. Zudem ist auch die Situation hinsichtlich verfügbaren Löschwassers zunehmend angespannt. In Absprache mit dem Feuerwehrinspektorat der Gebäudeversicherung Luzern und der Umweltschutzpolizei Luzern erlässt der Kanton Luzern deshalb die höchstmögliche Waldbrand Gefahrenstufe und verfügt ein absolutes Feuerverbot im Freien.

Das absolute Feuerverbot im Freien beinhaltet folgende Regelungen:
- Im ganzen Kanton Luzern ist es im Freien verboten, Feuer zu entfachen.

- Das Feuerverbot gilt für sämtliche offiziellen und inoffiziellen Feuerstellen, Feuerschalen, Holzkohle- und Einweggrills sowie Cheminées.

- Es ist verboten, Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.

- Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern aller Art ist verboten.

- Das Steigenlassen von Himmelslaternen, welche durch offenes Feuer angetrieben werden, ist verboten.

- Ausgenommen vom Verbot ist das Grillieren mit Gas- und Elektrogrill.

- Zuwiderhandlungen gegen das Feuerverbot werden polizeilich geahndet. Wer einen Wald- oder Flurbrand verursacht, wird zudem für die daraus entstehenden Kosten für die Bekämpfung und Wiederherstellung belangt.

Die Bevölkerung wird zusätzlich zu grösster Vorsicht im Umgang mit brennbaren Materialien aufgerufen. Alle relevanten Informationen zum geltenden Verbot sind auf der Webseite der Dienststelle Landwirtschaft und Wald zu finden. Der Kanton bittet die Bevölkerung, sich über www.waldbrandgefahr.ch über die aktuelle Gefahrenlage und geltende Massnahmen zu informieren. Die Forstbehörden stehen in Kontakt mit der Polizei, der Feuerwehr sowie den übrigen Zentralschweizer Kantonen. Die Lage wird laufend neu beurteilt. Eine Entspannung der Situation ist derzeit jedoch nicht absehbar.

Trockenheit wirkt sich auf die Grundwasserstände und das Löschwasser aus
Im Kanton Luzern sind die Pegel von Oberflächengewässern sowie auch die Grundwasserstände ausserordentlich tief und unterschreiten vielerorts die Werte von Trockenperioden vergangener Jahre. Die sich abzeichnende Wasserknappheit stellt auch die Einsatzkräfte der Feuerwehr im Brandfall vor zusätzliche Herausforderungen bei der Brandbekämpfung. Der Kanton bittet die Bevölkerung, die durch Gemeinden oder lokale Wasserversorgungen empfohlenen oder angeordneten Massnahmen konsequent umzusetzen und das Trinkwasser bewusst und sparsam zu verwenden.

Fische in existenzbedrohender Lage
Aufgrund der niedrigen Wasserstände, der hohen Wassertemperaturen und den damit einhergehenden geringeren Sauerstoffkonzentration sind viele Fische und andere Wasserlebewesen in kleineren oder mittleren Fliessgewässern in einer existenzbedrohenden Lage. Die Bevölkerung wird gebeten, Fische in flachem Gewässer möglichst nicht zu stören und auch Hunde fernzuhalten. Der Sommer 2026 dürfte massive Schäden bei der wassergebundenen Lebensgemeinschaft verursachen.

Vorsicht vor herabfallenden Ästen
Auch bei zahlreichen Bäumen hinterlässt die anhaltende Trockenheit bereits deutliche Spuren. Durch die Belastung können Äste austrocknen, ihre Stabilität verlieren und unerwartet herabfallen. Bei Aufenthalten im Wald ist deshalb besondere Vorsicht geboten sowie ein Augenmerk auf dürre Äste, die sich spontan lösen können. Nach wie vor sind flächendeckende, ergiebige und über mehrere Tage anhaltende Niederschläge nötig, damit sich die Situation nachhaltig entschärft.

Kontakt Für Fragen zur Waldbrandgefahr:
Miguel Zahner
Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa)
Fachbereichsleiter Schutzwald
Telefon 041 485 88 68
miguel.zahner@lu.ch
(erreichbar am 6. August 2026 zwischen 10:30-11:30 Uhr)

Für Fragen zu den Gewässern:
Manuel Kunz Dienststelle Umwelt und Energie (uwe)
Teamleiter Oberflächengewässer
Telefon 041 228 86 41
Manuel.Kunz@lu.ch
(erreichbar am 6. August 2026 zwischen 10:30-11:30 Uhr)

Für Fragen zur Fischerei:
Tim Böbner
Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa)
Fachbearbeiter Fischerei
Telefon 041 349 74 81
tim.boebner@lu.ch
(erreichbar am 6. August 2026 zwischen 10.30-11.30 Uhr)

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