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Abstimmung vom 28. Februar 2016

Eidgenössische Vorlagen

Volksinitiative «Für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe»

Angenommen
Beschreibung
Bei der direkten Bundessteuer zahlen rund 80 000 Zweiverdienerehepaare und zahlreiche Rentnerehepaare mehr als unverheiratete Paare in gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen. Bei den kantonalen Steuern zahlen Ehepaare in der Regel weniger als unverheiratete Paare. Von der AHV erhält ein Ehepaar maximal 150 Prozent des Höchstbetrages einer Einzelrente; ein unverheiratetes Paar kann zwei volle Renten beziehen.

Die Initiative will in der Verfassung verankern, dass Ehepaare steuerlich eine Wirtschaftsgemeinschaft bilden und nicht benachteiligt werden, namentlich nicht bei den Steuern und Sozialversicherungen. Die Ehe soll definiert werden als die auf Dauer angelegte und gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau.

Bei den Sozialversicherungen sehen Bundesrat und Parlament insgesamt keine Benachteiligung von Ehepaaren. Der Bundesrat stimmte der Initiative ursprünglich zu. Er sah darin eine Möglichkeit, die steuerliche Benachteiligung von Ehepaaren vollständig abzuschaffen. Das Parlament hat die Initiative jedoch abgelehnt. Es kritisiert insbe-sondere die enge Definition der Ehe und dass ein Wechsel zur getrennten Besteuerung von Ehemann und Ehefrau (sogenannte Individualbesteuerung) ohne erneute Verfassungsänderung ausgschlossen ist. Der Bundesrat vertritt keine von der Haltung des Parlaments abweichende Abstimmungsempfehlung, so wie es das Bundesgesetz über die politischen Rechte vorsieht.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 52,77 %
1'754
Nein-Stimmen 47,23 %
1'570
Stimmberechtigte
4'992
Stimmbeteiligung
68,81
Ebene
Bund

Volksinitiative «Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungsinitiative)»

Abgelehnt
Beschreibung
Ende 2010 haben Volk und Stände die Initiative «Für die Ausschaffung krimineller Ausländer (Ausschaffungsinitiative)» angenommen. Diese Initiative verpflichtete das Parlament, die neuen Verfassungsbestimmungen innert fünf Jahren umzusetzen, also die entsprechenden Gesetze anzupassen. Das Parlament hat diesen Auftrag inzwischen fristgerecht erfüllt. Gegen die neuen Gesetze zur Ausschaffung krimineller Ausländerinnen und Ausländer wurde kein Referendum ergriffen. Stattdessen hatten die Initianten bereits Ende Dezember 2012, also noch während die Gesetzgebungsarbeiten liefen, eine Initiative mit demselben Anliegen eingereicht («Durchsetzungsinitiative»).

Die Initiative verlangt, dass ausländische Personen automatisch aus der Schweiz ausgewiesen werden, wenn sie bestimmte Straftaten begangen haben. Wie schwer die Tat war und wie hoch die Strafe ausfällt, soll dabei ebenso wenig eine Rolle spielen wie andere Umstände.

Bundesrat und Parlament lehnen die Durchsetzungsinitiative ab. Die Initiative bricht mit Grundregeln unserer Demokratie. Erstens umgeht sie das Parlament, indem sie detaillierte Bestimmungen über die Ausschaffung direkt in die Verfassung schreiben will. In unserer Demokratie ist es aber die Aufgabe des Parlaments, Gesetze zu erlassen. Zweitens will die Durchsetzungsinitiative auch die Befugnisse der Gerichte massiv einschränken. Bei einer Annahme der Initiative könnten die Gerichte nicht mehr auf Besonderheiten eines Falls eingehen; auch schwere persönliche Härtefälle würden nicht mehr berücksichtigt.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 48,62 %
1'651
Nein-Stimmen 51,38 %
1'745
Stimmberechtigte
4'992
Stimmbeteiligung
68,81
Ebene
Bund

Volksinitiative «Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln!»

Abgelehnt
Beschreibung
Agrarrohstoffe wie Weizen, Kaffee oder Baumwolle werden weltweit gehandelt. Am Ende der Handelskette von Bauern, Händlern und Herstellern werden die Rohstoffe zu Lebensmitteln, Kleidern oder anderen Gütern verarbeitet. Die Preise der Rohstoffe können stark schwanken, beispielsweise wegen Dürreperioden oder Frost. Die Handelspartner haben deshalb ein Interesse, den Preis von Rohstoffen oder Produkten frühzeitig zu kennen. Sie können dann verlässlicher planen und sichern gleichzeitig ihr Einkommen ab. Dafür gibt es an den Finanzmärkten geeignete Instrumente, sogenannte Derivate. Diese helfen den Bauern, Händlern und Herstellern, die mit starken Preisschwankungen verbundenen Risiken zu mindern. Derivate können auch für spekulative Geschäfte genutzt werden.

Die Initiative will solche spekulativen Finanzgeschäfte in der Schweiz verbieten, wenn sie sich auf Agrarrohstoffe oder Nahrungsmittel beziehen. Nach Ansicht der Initiantinnen und Initianten führen spekulative Geschäfte mit diesen Produkten zu starken Schwankungen der Nahrungsmittelpreise und damit letztendlich zu Armut und Hunger.

Bundesrat und Parlament wollen Hunger und Armut ebenfalls bekämpfen. Sie erachten ein Verbot spekulativer Finanzgeschäfte im Bereich Agrarrohstoffe dafür aber als ungeeignet. Ein nur in der Schweiz gültiges Verbot hätte keinen Einfluss auf das Geschehen auf den Weltmärkten. Die Schweiz verfügt über keinen Handelsplatz für solche Finanzinstrumente, und betroffene Unternehmen können das Verbot leicht umgehen. Trotzdem müsste eine aufwendige Kontrollbürokratie aufgebaut werden. Insgesamt würde der Wirtschaftsstandort Schweiz geschwächt. Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative deshalb ab.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 34,92 %
1'151
Nein-Stimmen 65,08 %
2'145
Stimmberechtigte
4'992
Stimmbeteiligung
68,81
Ebene
Bund

Änderung des Bundesgesetzes über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet (STVG) (Sanierung Gotthard-Strassentunnel)

Angenommen
Beschreibung
Der Gotthard-Strassentunnel muss altershalber saniert werden. Dafür ist eine mehrjährige Vollsperrung nötig. Um die Strassenverbindung trotzdem offen zu halten, haben Bundesrat und Parlament beschlossen, eine zweite Röhre zu bauen und anschliessend den bestehenden Tunnel zu sanieren. Nach der Sanierung werden beide Röhren in Betrieb sein. Die Kapazität des Tunnels wird nicht erhöht: Im Gesetz ist verankert, dass immer nur eine Fahrspur pro Richtung betrieben werden darf. Der Bau der zweiten Röhre und die Sanierung des bestehenden Tunnels kosten rund 2,8 Milliarden Franken.

Eine Sanierung ohne zweite Röhre wäre machbar, müsste wegen der Sperrung des Tunnels aber mit je einem Bahnverlad für Autos und für Lastwagen ergänzt werden. Dafür bräuchte es Verladeanlagen, die nach der Sanierung wieder abgebaut werden müssten. Eine solche Variante würde 1,2 bis 2 Milliarden Franken kosten.

Gegen die Vorlage von Bundesrat und Parlament wurde das Referendum ergriffen. Mit dem Bau einer zweiten Röhre werde die Transitstrassen-Kapazität erhöht und der Alpenschutzartikel verletzt. Zudem sei diese Lösung zu teuer.

Bundesrat und Parlament empfehlen, dem Bau einer zweiten Röhre zuzustimmen. Damit wird sichergestellt, dass die Gotthard-Strassenverbindung während der Sanierung offen bleibt. Die zweite Röhre schafft zudem dauerhaften Nutzen: Die Sicherheit wird erhöht, und es ist für künftige Tunnelsanierungen vorgesorgt. Mit einer zweiten Röhre bleibt die Gotthard-Strassenverbindung für Bevölkerung und Wirtschaft immer verfügbar.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 61,77 %
2'086
Nein-Stimmen 38,23 %
1'291
Stimmberechtigte
4'992
Stimmbeteiligung
68,81
Ebene
Bund

Kantonale Vorlagen

Volksinitiative «Für eine bürgernahe Asylpolitik»

Abgelehnt
Beschreibung
Die Volksinitiative der SVP verlangt, dass Bestimmungen zum Luzerner Asylwesen in die Kantonsverfassung aufgenommen werden. Namentlich sollen dort festgehalten werden: die umfassende Zuständigkeit des Sozialdepartementes des Kantons für die Unterbringung von Asylbewerbern, die vollständige Übernahme der entstehenden Kosten durch den Kanton, die Mitbestimmung der Gemeinden bei der Unterbringung dieser Personen und die Gewährleistung der Sicherheit für die Bevölkerung. Das Bundesgericht hat eine weitere Anregung der Initiative wegen Verstosses gegen Bundesrecht für ungültig erklärt. Die übrigen Anregungen hat der Kantonsrat mit 82 gegen 26 Stimmen abgelehnt. Für die Umsetzung der meisten der gültigen Forderungen der Initiative sind die Rechtsgrundlagen bereits vorhanden. Die meisten ihrer Anliegen sind auch realisiert: Die Luzerner Asylzentren werden gut geführt und beaufsichtigt. Der Kanton gewährleistet die Sicherheit der Bevölkerung und übernimmt den Grossteil der Kosten. Kantonsrat und Regierungsrat empfehlen deshalb die Ablehnung des gültigen Teils der Initiative.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 32,50 %
1'027
Nein-Stimmen 67,50 %
2'133
Stimmberechtigte
4'992
Stimmbeteiligung
68,81
Ebene
Kanton