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Öffentliche Auflage: Teilrevision Einzonung "Im Feld" der Ortsplanung der Gemeinde Malters

26. September 2025

Im Sinn der § 61 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) wird folgende Teiländerung des Zonenplanes mit Einsprachemöglichkeit öffentliche aufgelegt:

Änderung am Zonenplan:

  • Einzonung von 1'000 m2 von der Landwirtschaftszone in die Wohnzone 3c (W3c)

Änderung Bau und Zonenreglement (BZR):

  • Im Bau und Zonenreglement sind keine Anpassungen erforderlich.

Die Planunterlagen sowie der Vorprüfungsbericht liegen während 30 Tagen, vom 29. September bis 27. Oktober 2025, auf der Gemeindeverwaltung Malters, Weihermatte 4, 6102 Malters, während der Schalteröffnungszeiten zur Einsicht auf und können unter www.malters.ch/publikationen eingesehen werden.

Allfällige Einsprachen gegen die Änderung des Zonenplanes sind während der Auflagefrist an den Gemeinderat Malters, Weihermatte 4, 6102 Malters, zu richten. Eine Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten und ist im Doppel einzureichen. Die Einsprachebefugnis richtet sich nach § 207 PBG.

Gemäss § 85 PBG gelten der teilrevidierte Zonenplan ab dem Zeitpunkt ihrer öffentlichen Auflage als Planungszone.

Hier finden Sie die Planunterlagen sowie der Vorprüfungsbericht.

Malters, 17. September 2025
Gemeinderat Malters