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Bauinventar wird nachgeführt

26. Mai 2025
Am 1. November 2013 wurde das kantonale Bauinventar der Gemeinde Malters formal in Kraft gesetzt. Die kantonale Denkmalpflege beabsichtigt nun, das Bauinventar in den kommenden Monaten zu überprüfen und wo nötig anzupassen.

Das kantonale Bauinventar dokumentiert und bewertet die historisch bedeutenden Bauten und Objekte in allen Gemeinden des Kantons. Das Bauinventar dienst als wichtiges Planungsinstrument für die kommunalen und kantonalen Verwaltungsstellen und dient als Grundlage für allfällige Umsetzungen in der Nutzungsplanung.

Was wird gemacht?

Bei der Nachführung werden sämtliche Einträge im Inventar auf ihre Aktualität hin überprüft. Die Erkenntnisse dieser Überprüfung und allfällige Korrekturen werden ins Inventar übertragen. Sofern fachlich angezeigt, erfolgt eine Anpassung der Einstufung. Ersetzte oder auf Grund von Veränderungen nicht mehr schutzwürdige Gebäude werden aus dem Inventar gestrichen.

Eine Begehung vor Ort ist nur bei den Bauten vorgesehen, die eine bauliche Veränderung erfahren haben, bei denen eine Anpassung der Einstufung auf Grund neuer Erkenntnisse geprüft wird oder die neu ins Inventar aufgenommen werden. Diese Arbeiten werden durch Mitarbeitende der Kantonalen Denkmalpflege ausgeführt. Dabei wird die Liegenschaft besichtigt und die fotografischen Aufnahmen werden aktualisiert. Falls die Mitarbeitenden das Grundstück betreten müssen, werden sie sich an der Haustür melden. Für die wohlwollende Unterstützung und allfällige Auskünfte danken die Denkmalpflege und der Gemeinderat im Voraus.

Wie bei der Erstinventarisation ist vorgesehen, dass die Bauten in der Regel nur von aussen besichtigt und beschrieben werden. Es ist jedoch möglich, dass bei fachlich begründeten Hinweisen und mit dem Einverständnis der Eigentümerschaft auch eine Begehung der Innenräume vorgenommen werden kann. Diejenigen Eigentümerinnen und Eigentümer, die eine Mitbeurteilung der Innenräume wünschen, wenden sich direkt an die Kantonale Denkmalpflege zur Vereinbarung eines Termins.

Nächste Schritte

Sobald die Nachführung des Bauinventars erfolgt ist, wird das Resultat dem Gemeinderat Malters vorgestellt. Zudem werden die Eigentümerinnen und Eigentümer informiert, deren Bauten und Objekte von einer Änderung betroffen sind oder neu eingestuft werden. Nach Abschluss aller Arbeiten werden die Änderungen in Kraft gesetzt. (pd)

Bauinventar:

Bei Fragen zur Inventarisierung wenden Sie sich an die Kantonalen Denkmalpflege, Tel. 041 228 71 74. Das rechtskräftige Bauinventar kann auf dem Bauamt Malters, Weihermatte 4, 6102 Malters oder im Geoportal des Kantons unter www.geo.lu.ch/map/kulturdenkmal eingesehen werden.