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Neues Parkplatzreglement der Gemeinde Malters / Vernehmlassung
Das Reglement legt die Zahl der nutzungsbezogenen, minimal erforderlichen und maximal zulässigen Abstellflächen für Motorwagen (Parkfelder), für Motorräder und Roller (Motorradparkfelder), für Zweiradfahrzeuge (Veloabstellplätze) und die Leistung allfälliger Ersatzabgeben fest. Eine Ersatzabgabe ist geschuldet, wenn die nötigen Abstellflächen nicht realisiert werden können. Das neue Reglement geht auf die heutigen Mobilitätsbedürfnisse- und möglichkeiten besser ein und ermöglicht den Einbezug der öffentlichen Verkehrsmittel mittels Mobilitätskonzept und Fahrtenmodell. Dadurch besteht für die Grundeigentümer und die Bauherrschaften die Möglichkeiten Parkflächen zu reduzieren.
Das neue Parkplatzreglement liegt während 60 Tagen, vom 16. Mai 2025 bis 14. Juli 2025, auf der Gemeindekanzlei Malters, Weihermatte 4, 6102 Malters, zur Vernehmlassung auf.
Während dieser Frist kann zu diesem Reglement eine Stellungnahme an den Gemeinderat Malters, Weihermatte 4, 6102 Malters oder per E-Mail an gemeindekanzlei@malters.ch, eingereicht werden. Die Stellungnahme hat möglichst einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten.
Malters, 15. Mai 2025
Der Gemeinderat Malters
Zugehörige Objekte
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2025-05-15_PP_Reglement Malters inkl. Anhang (PDF, 3.44 MB) | Download | 0 | 2025-05-15_PP_Reglement Malters inkl. Anhang |