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Abstimmung vom 18. Mai 2014

Eidgenössische Vorlagen

Bundesbeschluss über die medizinische Grundversorgung (direkter Gegenentwurf zur zurückgezogenen Volksinitiative «Ja zur Hausarztmedizin»)

Angenommen
Beschreibung
Die Bevölkerung in der Schweiz profitiert heute davon, dass die medizinische Grundversorgung im ganzen Land in hoher Qualität erbracht wird. Dabei übernehmen die Hausärztinnen und Hausärzte eine wichtige Funktion. Sie sind meistens die erste Anlaufstelle, wenn jemand erkrankt oder verunfallt. Dieses bewährte System ist jedoch in Gefahr: Viele Hausärztinnen und Hausärzte erreichen in den nächsten Jahren das Pensionsalter und finden keine Nachfolge für ihre Praxis. Der Hausarztberuf hat an Attraktivität verloren, und junge Ärztinnen und Ärzte wollen oft nicht mehr in Einzelpraxen arbeiten. Hinzu kommt, dass die Bevölkerung in der Schweiz immer älter wird. Damit nimmt auch die Zahl der Patientinnen und Patienten mit chronischen Krankheiten zu.

Diese Herausforderungen kann unser Gesundheitswesen nur bewältigen, wenn es erstens genügend Hausärztinnen und Hausärzte sowie richtig ausgebildete Fachpersonen im Pflege- und Therapiebereich gibt, wenn sich zweitens neue Formen der Grundversorgung wie Gemeinschaftspraxen oder Gesundheitszentren weiterentwickeln und etablieren und wenn schliesslich alle Gesundheitsfachpersonen bei der Behandlung der Patientinnen und Patienten besser zusammenarbeiten.

Der neue Verfassungsartikel will die medizinische Grundversorgung als Ganzes stärken und dafür auch die Hausarztmedizin gezielt fördern. Das Parlament hat den Artikel als Gegenentwurf zur eidgenössischen Volksinitiative «Ja zur Hausarztmedizin» erarbeitet. Die Hausärztinnen und Hausärzte haben ihre Initiative daraufhin zugunsten des Gegenentwurfs zurückgezogen.

Bundesrat und Parlament empfehlen, den Verfassungsartikel anzunehmen. Er verpflichtet Bund und Kantone, dafür zu sorgen, dass auch in Zukunft jeder und jede überall in der Schweiz rasch und gut medizinisch versorgt wird.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 87,06 %
2'409
Nein-Stimmen 12,94 %
358
Stimmberechtigte
4'871
Stimmbeteiligung
59,35
Ebene
Bund

Volksinitiative «Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen»

Angenommen
Beschreibung
Immer wieder werden Fälle von sexuellem Missbrauch an Kindern aufgedeckt, aber auch Übergriffe auf pflegebedürftige Menschen in Heimen. Die Opfer solcher Verbrechen leiden oft für den Rest ihres Lebens. Wenn die Tat von einem Wiederholungstäter begangen wurde, stellt sich die Frage, weshalb diese Person überhaupt noch mit Kindern oder anderen schutzbedürftigen Menschen arbeiten konnte.

Die Initiative will solche Wiederholungstaten verhindern. Personen, die verurteilt werden, weil sie die sexuelle Unversehrtheit eines Kindes oder einer abhängigen Person beeinträchtigt haben, sollen endgültig das Recht verlieren, eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit mit Minderjährigen oder Abhängigen auszuüben.

Auch der Bundesrat will die Gesellschaft vor Wiederholungstätern schützen. Noch bevor die Initiative eingereicht wurde, hat er daher eine Änderung des Strafrechts an die Hand genommen. Diese weitet das bisherige Berufsverbot stark aus: Sexualstraftätern kann jede Tätigkeit mit Minderjährigen oder anderen besonders schutzbedürftigen Personen verboten werden – und zwar bis ans Lebensende. Zudem kann ein Gericht einem Täter den Kontakt mit Minderjährigen verbieten, um diese auch im familiären und privaten Bereich zu schützen. Das Parlament hat diese Gesetzesänderung im Dezember 2013 angenommen. Die Volksinitiative ist damit nicht mehr nötig. Sie verstösst zudem gegen den Grundsatz der Verhältnismässigkeit. Der Bundesrat lehnt die Initiative deshalb ab. Das Parlament hat keine Abstimmungsempfehlung beschlossen.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 57,54 %
1'598
Nein-Stimmen 42,46 %
1'179
Stimmberechtigte
4'871
Stimmbeteiligung
59,35
Ebene
Bund

Volksinitiative «Für den Schutz fairer Löhne (Mindestlohn-Initiative)»

Abgelehnt
Beschreibung
Der Schweiz geht es wirtschaftlich gut. Die meisten Menschen haben eine Arbeit. Das Lohnniveau ist im internationalen Vergleich hoch und der Anteil an Stellen mit tiefen Löhnen niedrig. Die Löhne werden in unserem Land entweder von den Sozialpartnern für ganze Branchen oder einzelne Firmen ausgehandelt oder individuell zwischen der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer und dem Unternehmen vereinbart. Der Staat hält sich mit direkten Eingriffen in diese Lohnbildungsprozesse bewusst zurück; er bekämpft jedoch gezielt Missbräuche bei den Löhnen.

Es gibt auch in der Schweiz eine gewisse Anzahl Arbeitsplätze mit relativ tiefen Löhnen. Für diese verlangt die Initiative einen gesetzlichen Mindestlohn von 22 Franken pro Stunde. Dies entspricht monatlich rund 4000 Franken. Direkt betroffen wären schätzungsweise 330 000 oder 9 Prozent der Arbeitsplätze. Ziel der Initiative ist es, Armut und Lohndumping zu bekämpfen.

Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab. Sie teilen zwar die Zielsetzung der Initiative, betrachten aber den geforderten gesetzlichen Mindestlohn als das falsche Mittel, um Personen mit tiefem Einkommen zu unterstützen. Mit 22 Franken würde ein im internationalen Vergleich ausgesprochen hoher gesetzlicher Mindestlohn eingeführt. Damit bestünde eine erhebliche Gefahr, dass Arbeitsplätze unterhalb der Mindestlohngrenze verschwinden. So könnten sich die Beschäftigungschancen genau derjenigen Personen verschlechtern, die bereits heute Schwierigkeiten haben, eine Stelle zu finden.

Bundesrat und Parlament sind überzeugt, dass den Personen mit niedrigem Einkommen besser gedient ist, wenn sie eine Stelle haben und durch steuer- und sozialpolitische Massnahmen entlastet und unterstützt werden.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 15,19 %
430
Nein-Stimmen 84,81 %
2'401
Stimmberechtigte
4'871
Stimmbeteiligung
59,35
Ebene
Bund

Bundesgesetz über den Fonds zur Beschaffung des Kampfflugzeugs Gripen (Gripen-Fonds-Gesetz)

Angenommen
Beschreibung
Die Schweizer Luftwaffe hat die Aufgabe, unseren Luftraum zu schützen und zu verteidigen. Ein Teil ihrer dafür zur Verfügung stehenden Kampfflugzeuge ist veraltet. Die 54 F-5 Tiger, die seit über 30 Jahren im Einsatz sind, leisten praktisch keinen Beitrag mehr zur Sicherheit des Luftraums. Sie müssen bald ausser Dienst gestellt werden. Bundesrat und Parlament haben deshalb beschlossen, sie durch 22 moderne Flugzeuge des Typs Gripen zu ersetzen.

Zur Finanzierung dieser Beschaffung hat das Parlament einen Fonds geschaffen. Er wird aus dem ordentlichen Rüstungsaufwand gespeist und dient dazu, die finanzielle Belastung von 3,126 Milliarden Franken möglichst gleichmässig über elf Jahre zu verteilen. Die Gripen werden nur beschafft, wenn das Gesetz über diesen Fonds angenommen wird. Im Falle einer Ablehnung werden Bundesrat und Parlament über die Verwendung der nicht beanspruchten Mittel entscheiden.

Gegen die Vorlage wurde das Referendum ergriffen. Eingewendet wird, die Beschaffung der 22 Gripen sei unnötig und zu teuer und das Flugzeug existiere in der zu beschaffenden Version noch gar nicht.

Bundesrat und Parlament sind überzeugt, dass eine wirksame Luftwaffe für die Sicherheit der Schweiz nötig ist. Die 32 F/A-18 allein genügen dafür nicht. Der Gripen ist die geeignete Ergänzung. Seine Beschaffung ist finanziell verantwortbar, zumal er kostengünstiger ist als die geprüften Alternativen und 54 alte Flugzeuge durch nur 22 neue ersetzt werden sollen. Die Luftwaffe wird damit kleiner und effizienter.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 59,72 %
1'681
Nein-Stimmen 40,28 %
1'134
Stimmberechtigte
4'871
Stimmbeteiligung
59,35
Ebene
Bund

Kantonale Vorlagen

Gesetz über Ausbildungsbeiträge (Stipendiengesetz)

Angenommen
Beschreibung
Die Luzerner Bevölkerung soll unabhängig von ihrer finanziellen Lage Zugang zu allen Ausbildungen haben, vor allem die Jugendlichen. Dafür leisten Stipendien und Darlehen einen sehr wichtigen Beitrag. Der Kantonsrat hat das Stipendiengesetz aus dem Jahr 2002 umfassend revidiert. Mit dem neuen Gesetz werden die Stipendien und Darlehen gezielter als bisher jenen zukommen, die darauf angewiesen sind. Das Gesetz verhindert eine Verteilung nach dem Giesskannenprinzip. Dazu wird ein neues, transparentes Berechnungssystem eingeführt und die Beratung der Gesuchstellenden verstärkt. Zusätzlich zu den beschränkten kantonalen Mitteln wird vom Kanton der Zugang zu Stipendien und Darlehen von privaten Stiftungen, Einzelpersonen und Dritten unterstützt. Der Kantonsrat beschloss das neue Stipendiengesetz mit 89 gegen 23 Stimmen. Gegen das Gesetz hat ein Komitee das Referendum ergriffen. Das Komitee kritisiert den Einbezug von Privaten in die Ausbildungsfinanzierung und dass weniger Personen Stipendien erhalten werden.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 68,91 %
1'822
Nein-Stimmen 31,09 %
822
Stimmberechtigte
4'871
Stimmbeteiligung
59,35
Ebene
Kanton

Kommunale Vorlagen

Genehmigung Rechnung 2013

Angenommen
Beschreibung
Der Gemeinderat unterbreitet Ihnen in der Beilage die Rechnung 2013 der Gemeinde Malters. Die Laufende Rechnung schliesst mit einem Aufwandüberschuss. Dieser beträgt Fr. 517 875.04. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von Fr. 971 100.–. Die Rechnung schliesst somit rund Fr. 453 000.– besser ab als budgetiert. Die Nettoinvestitionen 2013 betrugen Fr. 3 786 912.–. Die Detailunterlagen zur Rechnung können in der Gemeindekanzlei Malters eingesehen oder gegen Voranmeldung bezogen werden. Die Unterlagen sind auch auf der Homepage der Gemeinde Malters (www.malters.ch) abrufbar.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 83,40 %
2'195
Nein-Stimmen 16,60 %
437
Stimmberechtigte
4'871
Stimmbeteiligung
59,35
Ebene
Gemeinde

Bestellung der Externen Revisionsstelle

Angenommen
Beschreibung
In der Gemeindeordnung der Gemeinde Malters vom 31. Januar 2007 ist festgeschrieben, dass die Rechnung sowie Sonderkreditabrechnungen der Gemeinde Malters von einer externen Revisionsstelle geprüft werden.

Der Gemeinderat hat Ihnen bereits für die Rechnungsjahre 2008 bis 2013 die BDO AG als Externe Revisionsstelle vorgeschlagen.

Aufgrund der guten Erfahrungen und der geleisteten Arbeit schlägt der Gemeinderat den Stimmberechtigten ein weiteres Jahr die BDO AG, Luzern, als Externe Revisionsstelle für das Rechnungsjahr 2014 vor.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 86,17 %
2'237
Nein-Stimmen 13,83 %
359
Stimmberechtigte
4'871
Stimmbeteiligung
59,35
Ebene
Gemeinde

Bauabrechnung über den Sonderkredit Sanierung und Erweiterung Trakt 2 Schulanlage Muoshof

Angenommen
Beschreibung
Die Sanierung des Traktes 2 auf der Schulanlage Muoshof konnte erfolgreich abgeschlossen werden. Die Gesamtkosten der Sanierung und der Erweiterung belaufen sich auf insgesamt Fr. 2 757 951.90. An der Abstimmung vom 6. 5. 2012 haben die Stimmberichtigten der Gemeinde Malters einem Sonderkredit
von Fr. 2 450 000.– zugestimmt. Der Sonderkredit für die Sanierung und Erweiterung Trakt 2 Schulanlage Muoshof schliesst mit einer Kreditüberschreitung von Fr. 307 951.90 ab.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 82,04 %
2'175
Nein-Stimmen 17,96 %
476
Stimmberechtigte
4'871
Stimmbeteiligung
59,35
Ebene
Gemeinde