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Abstimmung vom 09. Februar 2014

Eidgenössische Vorlagen

Bundesbeschluss über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (direkter Gegenentwurf zur zurückgezogenen Volksinitiative «Für den öffentlichen Verkehr»)

Angenommen
Beschreibung
Die Schweiz verfügt über ein attraktives Bahnangebot. Aufgrund der starken Beanspruchung stösst es aber an seine Grenzen: Auf vielen Strecken wird der Platz in den Zügen knapp, und die Bahnen können zu Spitzenzeiten oft keine zusätzlichen Züge anbieten. Beim Güterverkehr auf der Schiene bestehen ebenfalls Engpässe. Zudem führt die starke Auslastung der Bahn zu mehr Verspätungen und höheren Kosten für den Unterhalt.

Um Abhilfe zu schaffen, haben Bundesrat und Parlament beschlossen, mehr in die Bahninfrastruktur zu investieren: Gleise, Tunnels, Brücken, Perrons, Fahrleitungen und andere Bauten und Anlagen sollen besser instand gehalten und ausgebaut werden. Die Gelder sollen aus einem Fonds kommen, der aus verschiedenen Quellen gespeist wird. Durch den Bundesbeschluss über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (FABI) wird dieser Fonds auf Verfassungsstufe verankert. Er ist die Basis für einen etappenweisen Ausbau. Mit dem vom Parlament beschlossenen ersten Ausbauschritt werden die Voraussetzungen geschaffen, um das Bahnangebot bis 2025 dank häufigeren Verbindungen sowie längeren und mehr doppelstöckigen Zügen zu verbessern.

Die FABI-Vorlage ist ein direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für den öffentlichen Verkehr», die zurückgezogen wurde. Als Verfassungsänderung bedarf sie der Zustimmung von Volk und Ständen.

Sichere und leistungsfähige Verkehrsverbindungen stärken die Schweiz. Bundesrat und Parlament empfehlen, der Vorlage zuzustimmen: Sie sichert Betrieb, Unterhalt und Ausbau der Bahninfrastruktur und gewährleistet, dass der wachsende Verkehr bewältigt werden kann. Davon profitieren alle – die Kantone, die Wirtschaft und die Reisenden.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 58,45 %
1'626
Nein-Stimmen 41,55 %
1'156
Stimmberechtigte
4'859
Stimmbeteiligung
59,23
Ebene
Bund

Volksinitiative «Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache – Entlastung der Krankenversicherung durch Streichung der Kosten des Schwangerschaftsabbruchs aus der obligatorischen Grundversicherung»

Abgelehnt
Beschreibung
Der Schwangerschaftsabbruch ist eine schwierige persönliche Entscheidung und zugleich ein schwieriges gesellschaftliches Thema. Es hat lange Zeit gebraucht, bis in der Schweiz ein gesetzlicher Rahmen gefunden werden konnte, der den betroffenen Frauen gleiche Rechte und eine gute medizinische Versorgung garantiert. Die heutige Regelung entkriminalisiert den Schwangerschaftsabbruch und sieht seine Finanzierung durch die obligatorische Kranken-versicherung vor. Diese Regelung wurde in der Volksabstimmung vom 2. Juni 2002 mit 72,2 Prozent Ja-Stimmen angenommen.

Die Initiative stellt diese Regelung wieder in Frage. Sie verlangt, dass Schwangerschafts-abbruch und Mehrlingsreduktion nicht mehr von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen werden. Nur seltene Ausnahmen sollen möglich sein, und nur solche seitens der Mutter; Genaueres sagt die Initiative hierzu aber nicht.

Bundesrat und Parlament empfehlen den Stimmberechtigten, die Initiative abzulehnen. Unter dem Vorwand, die Kosten für die Krankenversicherung zu senken, richtet sich die Initiative gegen ein System, das sich bewährt hat. Die äusserst geringen Kosteneinsparungen, welche die Initiative zur Folge hätte, rechtfertigen niemals die Abkehr von einer guten Regelung: Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche ist tief und stabil; die medizinischen Eingriffe werden unter guten Bedingungen vollzogen. Bundesrat und Parlament können sich in keinem Punkt mit den Anliegen der Initiative einverstanden erklären und haben deshalb auf die Ausarbeitung eines Gegenentwurfs verzichtet.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 40,01 %
1'126
Nein-Stimmen 59,99 %
1'688
Stimmberechtigte
4'859
Stimmbeteiligung
59,23
Ebene
Bund

Volksinitiative «Gegen Masseneinwanderung»

Angenommen
Beschreibung
Seit vielen Jahren tragen ausländische Arbeitskräfte zu unserem Wohlstand bei, sei es in der Bau- oder Landwirtschaft, im Gesundheitswesen, in der Industrie oder der Gastronomie oder in Lehre und Forschung. Die Schweiz und ihre Wirtschaft sind auf diese Arbeitskräfte angewiesen. Sie kommen mehrheitlich aus Europa. Denn zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), der EFTA1 und der Schweiz gilt die Personenfreizügigkeit. Diese erlaubt es Schweizerinnen und Schweizern sowie Bürgerinnen und Bürgern aus EU oder EFTA, unter bestimmten Voraussetzungen ihre Arbeitsstelle innerhalb der Vertragsstaaten frei zu wählen. Die Zuwanderung aus anderen Staaten in die Schweiz ist stark eingeschränkt.

Die Initiative verlangt eine Abkehr vom heutigen System: Der Staat soll die gesamte Zuwanderung steuern. Die Zahl der Aufenthaltsbewilligungen würde für alle Ausländerinnen und Ausländer durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente begrenzt. Arbeitgeber müssten Schweizerinnen und Schweizern auf dem Arbeitsmarkt Vorrang gewähren. Völkerrechtliche Verträge, die dem widersprechen, wären neu zu verhandeln, also auch das Freizügigkeitsabkommen.

Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab. Die heutige Zuwanderungspolitik hat sich bewährt. Die Schweiz gehört auch dank der Zuwanderung zu den wettbewerbsfähigsten Ländern. Die Zuwanderung hat aber auch Auswirkungen, etwa auf den Arbeits- und Wohnungsmarkt. Auf diese reagiert die Politik mit innenpolitischen Reformen. Höchstzahlen für Ausländer würden zu einem grossen bürokratischen Mehraufwand führen. Eine Annahme der Initiative könnte bewirken, dass das  Freizügigkeitsabkommen gekündigt würde und als Folge davon auch die anderen Abkommen der Bilateralen I mit der EU ausser Kraft gesetzt würden. Dies würde der Schweiz und ihrer Wirtschaft erheblichen Schaden zufügen.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 56,48 %
1'599
Nein-Stimmen 43,52 %
1'232
Stimmberechtigte
4'859
Stimmbeteiligung
59,23
Ebene
Bund

Kantonale Vorlagen

Volksinitiative «Abschaffung der Liegenschaftssteuer»

Angenommen
Beschreibung
Die Volksinitiative «Abschaffung der Liegenschaftssteuer » des Hauseigentümerverbandes Kanton Luzern verlangt mit einer Änderung des kantonalen Steuergesetzes die Aufhebung der Liegenschaftssteuer im Kanton Luzern. Der Kantonsrat sprach sich mit 64 gegen 45 Stimmen gegen die Initiative aus, weil weder der Kanton noch die Gemeinden bei der derzeit schwierigen Finanzlage auf die beträchtlichen Steuererträge aus der Liegenschaftssteuer verzichten können. Neben dem Kantonshaushalt kämpfen auch viele Gemeindehaushalte mit Defiziten, und es werden Steuererhöhungen und Sparmassnahmen beschlossen. Von einer Abschaffung der Liegenschaftssteuer wären neben dem Kanton besonders Gemeinden mit vielen Ferienwohnungen, solche mit vielen Landwirtschaftsbetrieben sowie die Städte Luzern und Sursee und zahlreiche Agglomerationsgemeinden betroffen. Tourismusgemeinden sichert die Liegenschaftssteuer ein minimales Steueraufkommen, um die hohen Infrastrukturkosten zu decken, die Zweitwohnungen verursachen. Die Stadt Luzern würde mit der Abschaffung der Liegenschaftssteuer eine indirekte Abgeltung ihrer Zentrumslasten verlieren, da sie viele juristische Personen mit Liegenschaften zählt.

Die Liegenschaftssteuer ist jährlich von allen natürlichen und juristischen Personen zu entrichten, die Eigentümerinnen oder Nutzniesserinnen eines Grundstücks sind. Die Liegenschaftssteuer beträgt 0,5 Promille des Steuerwerts der Grundstücke. Sie wird neben der Vermögens- oder Kapitalsteuer erhoben. Die Liegenschaftssteuer wird als Entgelt für die Sonderbeanspruchung öffentlicher Leistungen durch das Grundeigentum betrachtet. Der Ertrag der Steuer (2012 rund 37 Mio. Fr.) geht je zur Hälfte an den Kanton und die Einwohnergemeinden. Die Mehrheit der Kantone erhebt eine Liegenschaftssteuer. Teilweise ist die Liegenschaftssteuer auch als Minimalsteuer auf Grundstücken anstelle von tieferen ordentlichen Steuern ausgestaltet. Mit 0,5 Promille erhebt der Kanton Luzern eine vergleichsweise bescheidene Liegenschaftssteuer.

Die Initiantinnen und Initianten argumentieren namentlich, die Kosten für Strassenunterhalt, Kanalisation, Baupolizei und so weiter würden den Wohneigentümern heute mit Gebühren und Abgaben verursachergerecht in Rechnung gestellt. Die Liegenschaftssteuer habe darum keine Berechtigung mehr. Die Steuerausfälle bei Abschaffung der Liegenschaftssteuer seien für den Kanton und die Gemeinden verkraftbar.

Wegen der angespannten Finanzlage des Kantons und vieler Gemeinden empfiehlt der  Regierungsrat den Stimmberechtigen in Übereinstimmung mit dem Kantonsrat, die Initiative abzulehnen.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 60,45 %
1'677
Nein-Stimmen 39,55 %
1'097
Stimmberechtigte
4'859
Stimmbeteiligung
59,23
Ebene
Kanton