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Abstimmung vom 09. Juni 2013

Eidgenössische Vorlagen

Volksinitiative «Volkswahl des Bundesrates»

Abgelehnt
Beschreibung
Seit der Gründung des Bundesstaates 1848 wählt das Parlament die Mitglieder des Bundesrates, und zwar alle vier Jahre, jeweils nach den Nationalratswahlen. Jedes Jahr wählt das Parlament zudem die Bundes-präsidentin oder den Bundespräsidenten.

Die Initiative will, dass der Bundesrat neu vom Volk gewählt wird und nicht mehr vom Parlament. Die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident soll auch nicht mehr vom Parlament bestimmt werden,
sondern vom Bundesrat. Zudem soll die Verfassung den französisch- und den italienisch-sprachigen
Gebieten zusammen mindestens zwei Sitze im Bundesrat garantieren.

Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab. Die Initiative würde es schwieriger machen, die Schweiz gut zu regieren: Die Mitglieder des Bundesrates müssten sich neben ihrer eigentlichen Tätigkeit ständig auch um ihre Wiederwahl bemühen. Dies ginge zulasten der Sachpolitik und würde die Zusammenarbeit in der Regierung erschweren. Aber nicht nur der Bundesrat würde geschwächt, sondern auch das Parlament. Dieses würde eine seiner wichtigsten Kompetenzen – die Wahl des Bundesrates – verlieren. Dies würde den Einfluss des Parlaments schmälern und das Verhältnis zwischen Bundesrat und Parlament belasten. Zudem ist die vorgesehene Quote für die französisch- und die italienisch-sprachigen Gebiete in mehrfacher Hinsicht problematisch.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 18,75 %
377
Nein-Stimmen 81,25 %
1'634
Stimmberechtigte
4'837
Stimmbeteiligung
43,17 %
Ebene
Bund

Dringliche Änderungen des Asylgesetzes

Angenommen
Beschreibung
Bis ein Asylgesuch rechtskräftig entschieden ist, dauert es oft sehr lange. Das soll mit einer Revision des Asylgesetzes geändert werden. Das Parlament hat eine Reihe von Bestimmungen dieser Revision für dringlich erklärt. Diese Änderungen traten am 29. September 2012 in Kraft. Gegen die dringliche Revision des Asyl- gesetzes wurde das Referendum ergriffen.

Die dringlichen Änderungen des Asylgesetzes zielen unter anderem darauf ab, dem Bund die Suche nach Unterkünften für Asylsuchende zu erleichtern. Je mehr Asylsuchende der Bund in seinen Strukturen aufnehmen kann, desto weniger muss er auf die Kantone verteilen. Das entlastet die Kantone und vereinfacht die Verfahren. Bauten des Bundes können neu bewilligungsfrei für höchstens drei Jahre zur Unterbringung von Asylsuchenden genutzt werden. Ausserdem kann der Bund den Standortkantonen einen Beitrag an die Sicherheitskosten und an die Beschäftigungsprogramme leisten. Weitere Bestimmungen der Vorlage tragen zu einem reibungslosen Vollzug der Wegweisungen bei oder beschränken den Zugang zum Asylverfahren aus dem Ausland auf Personen, die unmittelbar gefährdet sind.

Gegen die dringlichen Änderungen des Asylgesetzes wurde das Referendum ergriffen. Kritisiert wird eine schleichende Aushöhlung des Asylgesetzes und die Abschaffung der Botschaftsgesuche.

Angesichts der hohen Zahl von Asylgesuchen braucht es dringliche Massnahmen. Die Vorlage ist zudem ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer tiefgreifenden Reform des Asylbereichs, die zu erheblich kürzeren Verfahren führen wird. Bundesrat und Parlament empfehlen, die Vorlage anzunehmen.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 84,46 %
1'712
Nein-Stimmen 15,54 %
315
Stimmberechtigte
4'837
Stimmbeteiligung
43,17 %
Ebene
Bund

Kantonale Vorlagen

Volksinitiative «Für freie Ladenöffnungszeiten»

Abgelehnt
Beschreibung
Die Volksinitiative «Für freie Ladenöffnungszeiten» der Jungfreisinnigen verlangt, dass der Kanton Luzern die Ladenschlusszeiten an Werktagen ersatzlos aufhebt. Damit könnten die Verkaufsgeschäfte unter der Woche bis spätestens 23 Uhr offen halten, reine Familienbetriebe sogar rund um die Uhr. Der Kantonsrat hat die Initiative mit 68 gegen 33 Stimmen abgelehnt. Hauptgrund für die Ablehnung war, dass das Luzerner Stimmvolk erst im Juni 2012 eine viel moderatere Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten verworfen hat. Die Befürworterinnen und Befürworter der Initiative vermuten indes, das Volk wolle keine kleine, sondern eine vollständige Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 23,66 %
487
Nein-Stimmen 76,34 %
1'571
Stimmberechtigte
4'837
Stimmbeteiligung
43,17 %
Ebene
Kanton

Kommunale Vorlagen

Genehmigung Rechnung 2012

Angenommen
Beschreibung
Der Gemeinderat unterbreitet Ihnen in der Beilage die Rechnung 2012 der Gemeinde Malters. Die laufende Rechnung schliesst zum ersten Mal seit 10 Jahren mit einem Aufwandüberschuss. Dieser beträgt
Fr. 262 653.54. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von Fr. 792 900.–. Die Rechnung schliesst somit
rund Fr. 530 000.– besser ab als budgetiert. Die Nettoinvestitionen 2012 betrugen Fr. 5 119 339.78. Die Detailunterlagen zur Rechnung können in der Gemeindekanzlei Malters eingesehen oder gegen Voranmeldung bezogen werden. Die Unterlagen sind auch auf der Homepage der Gemeinde Malters (www.malters.ch) abrufbar.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 86,33 %
1'673
Nein-Stimmen 13,67 %
265
Stimmberechtigte
4'837
Stimmbeteiligung
43,17 %
Ebene
Gemeinde

Bestellung der Externen Revisionsstelle

Angenommen
Beschreibung
In der Gemeindeordnung der Gemeinde Malters vom 31. Januar 2007 ist festgeschrieben, dass die Rechnung sowie Sonderkreditabrechnungen der Gemeinde Malters von einer externen Revisionsstelle geprüft werden.

Der Gemeinderat hat Ihnen bereits für die Rechnungsjahre 2008 bis 2012 die BDO AG als Externe Revisionsstelle vorgeschlagen.

Aufgrund der guten Erfahrungen und der geleisteten Arbeit schlägt der Gemeinderat den Stimmberechtigten ein weiteres Jahr die BDO AG, Luzern, als Externe Revisionsstelle für das Rechnungsjahr 2013 vor.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 87,43 %
1'690
Nein-Stimmen 12,57 %
243
Stimmberechtigte
4'837
Stimmbeteiligung
43,17 %
Ebene
Gemeinde

Revision des Siedlungsentwässerungsreglementes der Gemeinde Malters

Angenommen
Beschreibung
Der Gewässerschutz umfasst neben dem Schutz der Oberflächengewässer auch den Schutz des Grund- wassers, welches eine wichtige Quelle der Trinkwasserversorgung darstellt. Die öffentlichen Anlagen unterliegen bereits der Unterhaltspflicht der Gemeinde Malters und gelten als unproblematisch. Der Gewässerschutz kann jedoch nur dann sichergestellt werden, wenn neben den öffentlichen auch die privaten Abwasseranlagen in einem einwandfreien Zustand gehalten werden. Damit die Gemeinde ihre Verantwortung für den Gewässerschutz wahrnehmen kann, hat sie auch den Zustand der privaten Anlagen zu eruieren und gegebenenfalls notwendige Massnahmen anzuordnen. Dazu benötigt sie praktikable Rechtsgrundlagen, welche einen effizienten und nachhaltigen Unterhalt der Abwasseranlagen erlauben.

Mit der Revision des Siedlungsentwässerungsreglementes hat der Gemeinderat künftig die Möglichkeit, private Leitungen mit Sammelcharakter im öffentlichen Interesse in den Unterhalt oder in das Eigentum der Gemeinde zu übernehmen.

Für interessierte Bürger liegen das komplette revidierte Siedlungsentwässerungsreglement, die revidierte Vollzugsverordnung und weitere Grundlagen auf der Kanzlei zur Einsichtnahme auf. Zudem sind das Reglement und die Vollzugsverordnung auf der Homepage der Gemeinde Malters (www.malters.ch) aufgeschaltet.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 82,58 %
1'588
Nein-Stimmen 17,42 %
335
Stimmberechtigte
4'837
Stimmbeteiligung
43,17 %
Ebene
Gemeinde