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Gesuch um Fristverlängerung

Damit wir Ihre definitive Steuerveranlagung möglichst schnell vornehmen können, sind wir darauf angewiesen, dass wir Ihre Selbstdeklaration raschmöglichst zurückerhalten. Daher bitten wir Sie die Steuererklärung bis 31. März des jeweiligen Jahres einzureichen.

Sollte es Ihnen jedoch nicht möglich sein die Steuererklärung fristgerecht einzureichen, bitten wir Sie mit diesem Link eine Frist zu beantragen.

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