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Prämienverbilligung

Zuständiges Amt: AHV-Zweigstelle

Die Ausgleichskasse des Kantons Luzern vergütet jeweils auf Gesuch hin einen Anteil der bezahlten Krankenkassenprämien zurück, wenn ein Anspruch gemäss Berechnungsansätzen gegeben ist.

Weiter stellt die Ausgleichskasse daher jeweils anfangs Jahr denjenigen, die schon einmal ein Prämienverbilligungsformular ausgefüllt haben, ein neues Formular zu.

Personen, die das Gesuch erstmals stellen wollen, können das Prämienverbilligungsformular bei der AHV-Zweigstelle anfordern. Der Einreicheschluss ist jeweils der 30. April des entsprechenden Kalenderjahres.

Weitere Informationen zur Prämienverbilligung finden Sie auf der Homepage der Ausgleichskasse Luzern.

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