
Hundesteuer
Für jeden Hund im Alter von über sechs Monaten hat der Halter der Gemeinde seines Wohnsitzes jährlich eine Steuer zu entrichten. Die Steuer für einen Hund beträgt Fr. 120.00, für Hofhunde auf Landwirtschaftsbetrieben Fr. 40.00. Die jährlich wiederkehrende Hundesteuer wird durch das Gemeindeammannamt in Rechnung gestellt. Chip-Pflicht Kennzeichnung der Hunde Wer einen Hund hält, hat diesen spätestens drei Monate nach dessen Geburt von einer Tierärztin oder einem Tierarzt mit einem Mikrochip kennzeichnen zu lassen. Dieser wird unter die Haut eingepflanzt und ist elektronisch ablesbar. Registrierung Die mit der Kennzeichnung erhobenen Daten werden durch die Animal Idenity Service AG (ANIS) in einer Datenbank erfasst. Sie sind der ANIS von den kennzeichnenden Tierärztinnen und Tierärzten inner 10 Tagen zu melden und werden von dieser registriert. Meldepflicht Halterinnen und Halter melden der ANIS Änderungen von Name und Adresse innert 10 Tagen. Verzeichnis der Gemeinden Die Gemeinden führen ein Verzeichnis der auf ihrem Gebiet gehaltenen Hunde, für welche eine Steuer zu entrichten ist.
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