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Todesfälle

Zuständiges Amt: Friedhofverwaltung

Was wird für die Meldung eines Todesfalles benötigt?

Todesfälle, die sich ausserhalb der Gemeinde Malters ereignen, werden am Ereignisort im Register eingetragen. Sofern die Bestattung in Malters erfolgt, ist umgehend mit der Friedhofverwaltung Kontakt aufzunehmen.

Todesfälle, die zu Hause erfolgen, sind spätestens nach 2 Tagen bei der Friedhofverwaltung Malters zu melden. Mitzubringen für die Meldung ist die ärztliche Todesbescheinigung, das Familienbüchlein bzw. der Familienausweis und bei ausländischen Staatsangehörigen der Geburtsschein oder der Eheschein.

Wer organisiert die Bestattung?

Die Friedhofverwaltung der Gemeinde Malters organisiert die Bestattung.

Bei Fragen und Auskünften betreffend Friedhof und Gräber wenden Sie sich bitte auch an die Friedhofverwaltung.

Was ist ferner zu beachten?

Sofern die verstorbene Person in Malters wohnhaft gewesen war, nimmt das Teilungsamt Kontakt mit den Angehörigen auf.

Dokumente Merkblatt_Todesfall.pdf (pdf, 69.7 kB)

Online-Dienste

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Gesuch um Bewilligung eines Grabmals (pdf, 42.0 kB)


Publikationen

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Name Datum Bestellen Laden
Reglement über das Friedhof- und Bestattungswesen 06.10.2005 (pdf, 114.0 kB)


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