
Erbschaftssteuer
Zuständiges Amt: Teilungsamt Erbschaftssteuern werden auf Nachlassvermögen erhoben. Ehegatten sind von dieser Steuer befreit. Die Gemeinde Malters hat beschlossen, von dem Vermögen, das an die Nachkommen des Erblassers gelangt, eine Erbschaftssteuer zu beziehen. Die Erbschaftssteuer beträgt wie folgt:
Der massgebende Zeitpunkt für die Steuerbemessung ist die Vermögenslage am Todestag des Erblassers. Alle Vermögenswerte sind auf diesen Tag zu bewerten. Schenkungen und Vorempfänge unterliegen der Erbschaftssteuer nur, wenn diese innert fünf Jahren vor dem Tode des Erblassers vollzogen wurden.
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