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Ortsplanung

Zonenplan
Im Zonenplan ist die zulässige Nutzung im Gemeindegebiet geordnet, welche in Bau-, Nichtbau und Schutzzonen unterteilt ist. Bei der Zonenabgrenzung sind insbesondere die Anliegen der Landwirtschaft und des Gewerbes sowie die Interessen an der Erhaltung, Erneuerung und Erweiterung bestehender Betriebe zu berücksichtigen. Der Zonenplan gilt als planerische Grundordnung der Gemeinde.

Bebauungsplan
Der Bebauungsplan bezweckt die Festlegung massgeblicher Elemente einer Überbauung. Das Bebauungsplanverfahren entspricht dem Ortsplanungsverfahren. Grundsätzlich wird der Bebauungsplan von der Gemeinde zusammen mit dem Grundeigentümer erarbeitet, die Vorprüfung erfolgt durch das zuständige Departement. Der Erlass liegt bei der Gemeinde.

Gestaltungsplan
Der Gestaltungsplan ist ein planungsrechtliches Mittel zur geregelten Überbauung eines zusammenhängenden Gebietes, bei welcher eine überdurchschnittlich gute Gestaltung und Erschliessung sichergestellt wird. Nachdem ein Grundeigentümer eines Gestaltungsplan eingereicht hat, führt das Bauamt analog wie beim Baugesuch das Bewilligungs- und Genehmigungsverfahren durch.

Informationen und Dokumente zur Ortsplanung finden sie unter Bauamt.
 

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