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Abmeldung (Wegzug)

Zuständiges Amt:Einwohnerkontrolle

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Sie ziehen um oder sind bereits umgezogen. Wir möchten von Ihnen erfahren, weshalb Sie sich für den Wohnorts- oder Wohnungswechsel entschieden haben. Aus den Erkenntnissen der Befragung werden wir Massnahmen ableiten, wie wir unsere Gemeinde attraktiver gestalten können. Sie helfen uns, unsere Attraktivität als Wohnort zu verbessern, indem Sie sich 10 Minuten Zeit nehmen, um unsere Fragen zu beantworten. Als Dankeschön ist ein Wettbewerb mit attraktiven Gewinnen ausgeschrieben. Weiter zur Umfrage: www.hslu.ch/umzugsfragebogen.


Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert zehn Tagen nach dem Wegzug bei der Einwohnerkontrolle abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
  • Schriftenempfangsschein

Militärdienstpflichtige beachten bitte zusätzlich die Meldevorschriften des Militärs und des Zivilschutzes.

Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
  • Ausländerausweis
  • Reisepass

Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis.

Verantwortlich Telefon Preis
Einwohnerkontrolle 041 499 66 20 gratis

Onlinedienst Online Bestellen Laden Info
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