
Friedensrichter
Wofür ist der Friedensrichter zuständig? Der Friedensrichter ist für zivilrechtliche Streitsachen auf Gemeindeebene zuständig. Er versucht zu vermitteln und verweist allenfalls mittels Weisungsschein an die nächsthöhere Gerichtsinstanz (Amtsstatthalter bzw. Amtsgericht). Überdies ist der Friedensrichter für das Markungverfahren zuständig. Wie wird der Friedensrichter gewählt? Er wir durch das Volk auf 4 Jahre gewählt. Wann ist der Friedensrichter erreichbar? Termine mit dem Malterser Friedensrichter sind nach telefonischer Absprache möglich. Neuregelung ab 1. Januar 2011 Die Friedensrichterkreise werden ab 2011 im Kanton Luzern zentralisiert. Die Gemeinde Malters wird dem Bezirksgericht Kriens zugewiesen. Die neue Anschrift lautet ab 1.1.2011: Friedensrichteramt Kriens c/o Bezirksgericht Kriens Villasstrasse 1 6010 Kriens
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