Willkommen auf der Website der Gemeinde Malters



Sprungnavigation

Von hier aus können Sie direkt zu folgenden Bereichen springen:
Startseite Alt+0 Navigation Alt+1 Inhalt Alt+2 Suche Alt+3 Inhaltsverzeichnis Alt+4 Seite drucken PDF von aktueller Seite erzeugen

Friedensrichter

Adresse: Ammergehrigen , 6102 Malters
Telefon: 041 497 32 63
E-Mail: friedensrichter@malters.ch

Wofür ist der Friedensrichter zuständig?

Der Friedensrichter ist für zivilrechtliche Streitsachen auf Gemeindeebene zuständig. Er versucht zu vermitteln und verweist allenfalls mittels Weisungsschein an die nächsthöhere Gerichtsinstanz (Amtsstatthalter bzw. Amtsgericht). Überdies ist der Friedensrichter für das Markungverfahren zuständig.

Wie wird der Friedensrichter gewählt?

Er wir durch das Volk auf 4 Jahre gewählt.

Wann ist der Friedensrichter erreichbar?

Termine mit dem Malterser Friedensrichter sind nach telefonischer Absprache möglich.

Neuregelung ab 1. Januar 2011

Die Friedensrichterkreise werden ab 2011 im Kanton Luzern zentralisiert. Die Gemeinde Malters wird dem Bezirksgericht Kriens zugewiesen. Die neue Anschrift lautet ab 1.1.2011:

Friedensrichteramt Kriens
c/o Bezirksgericht Kriens
Villasstrasse 1
6010 Kriens

Personen

NameFunktionTelefon
Brunner, StefanFriedensrichter041 228 35 90


zur Übersicht



Druck VersionPDF