
Friedensrichter
Wofür ist der Friedensrichter zuständig? Der Friedensrichter ist für zivilrechtliche Streitsachen auf Gemeindeebene zuständig. Er versucht zu vermitteln und verweist allenfalls mittels Weisungsschein an die nächsthöhere Gerichtsinstanz (Amtsstatthalter bzw. Amtsgericht). Überdies ist der Friedensrichter für das Markungverfahren zuständig. Wie wird der Friedensrichter gewählt? Er wir durch das Volk auf 4 Jahre gewählt. Wann ist der Friedensrichter erreichbar? Termine mit dem Malterser Friedensrichter sind nach telefonischer Absprache möglich.
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