über den Winter alle 14 Tage (siehe Daten Sammlungen weiter unten auf dieser Seite)
Alle organischen (natürlichen, abbaubaren) Abfälle aus Küche und Garten (keine Äste) in speziell markierten Grüncontainer der Gemeinde werden entleert.
ab 2010: Hellbühlstrasse 19 - 57 sowie Eistrasse am Montag morgen ab 7.00 Uhr
nördlich der Bahnlinie am Dienstag morgen ab 7.00 Uhr
südlich der Bahnlinie am Mittwoch morgen ab 7.00 Uhr
Die Kehrichtsäcke und Gebinde sind am Abfuhrtag kurz vor dem Einsammeln gut sichtbar und erreichbar bereitzustellen. Kehricht darf nicht über Nacht auf öffentlichem Grund bereitgestellt werden.
Bitte stellen Sie den Abfall ausschliesslich in Gebührensäcken, welche in den Einkaufsläden der Region erhältlich sind, bereit. Nur so entrichten Sie ordnungsgemäss die Kehrichtgebühr. Fehlbaren müssen wir leider neben der Entsorgungsgebühr eine Umtriebsentschädigung auferlegen.
Die aktuelle Kehrichtsackgebühren betragen:
Sackgebühr 17 l-Sack: 1 Rolle à 10 Stück: Fr. 9.00 35 l-Sack: 1 Rolle à 10 Stück: Fr. 17.00 60 l-Sack: 1 Rolle à 10 Stück: Fr. 26.00 110 l-Sack: 1 Rolle à 5 Stück: Fr. 20.00
Gewichtsgebühr pro kg Fr. 0.30 Andockgebühr Container bis 360-l: Fr. 1.00 pro Leerung Andockgebühr Container > 360-l: Fr. 2.00 pro Leerung
Sperrgutmarke 1 Bogen à 5 Marken: Fr. 9.00 (pro 5 kg Sperrgut 1 Marke) erhältlich in allen Geschäften, welche Kehrichtsäcke mit Sackgebühren verkaufen
Jährliche Grundgebühr pro Wohnung und pro Betrieb: Fr. 50.-- (exkl. MWST).
Möchten Sie Ihren Kehricht in einem Container nach Gewicht entsorgen, kann hier der entsprechende Datenchip der KVA Luzern bestellt werden.