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Hauskehricht

Alle vermischten und ungiftigen Abfälle, die in den Haushaltungen anfallen und nicht wiederverwertbar sind, können in den offiziellen, gebührenpflichtigen Säcken entsorgt werden.

WAS?

  • Brennbare Haushaltabfälle im Gebührensack oder Gewichtscontainer
  • Sperrgut bis zu einer Grösse von 190x100x50 cm und max. 25 kg Gewicht mit Gebührenmarke

WANN?

Siehe Abfalldaten

Wichtig

Ausgeschlossen sind:

  • Kompostierbare Abfälle
  • Chemikalien, Medikamente, Farben, Lacke
  • Metalle
  • Bauschutt, Steine
  • Asche
  • Radios, Fernseher, Computer, weitere elektrische Haushaltgeräte
Kehrichtsack

Regelmässige Abfuhr

Regelmässige Abfuhr
Kehrichtsammlung