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Dreifelderwirtschaft

Die Bewohner des Gebietes, die Amtsgenossen, nutzten Ackerland, Weide und Wald gemeinsam. Die Arbeiten auf dem Feld waren nach der Dreifelderwirtschaft geregelt, einer Fruchtfolge, wie sie seit der Alemannenzeit Brauch war. Noch heute erinnern uns Hofnamen an diese Ordnung: Feld, Oberfeld, Allmend. Zu den Einzelhöfen gehörte ursprünglich wenig Eigenland. Acker- und Weideordnung und Waldnutzung waren durch das Hofrecht festgelegt. Der Auftrieb von Vieh war nach der Grösse des Hofes festgelegt. Winterfutter durfte nicht zugekauft werden, damit die Sommerweide für alles Vieh ausreichte. Der Auftrieb von Ziegen in die Wälder war zeitlich beschränkt, schadete aber dem Jungwuchs und damit dem Holzbestand.