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Malterser Politik

Die Einwohnergemeinde bildet das politische Gemeinwesen. Die Rechte und Pflichten der Organe (Stimmberechtigte, Gemeinderat, Bildungskommission, Controllingkommission und Bürgerrechtskommission) sind in der Gemeindeordnung festgelegt.

Die Einwohnergemeinde besorgt alle öffentlichen Aufgaben, die keinem anderen Gemeinwesen übertragen sind.

Die Gemeinde Malters kennt als Legislative (gesetzgebende Organ) nur die Urnenabstimmung durch die Stimmberechtigten. An der Urne werden alle wichtigen Geschäfte behandelt, die gemäss Gemeindeordnung nicht an die Exekutive übertragen wurden. Die Gemeindeversammlung wurde bereits 1959 abgeschafft.

Der Gemeinderat besteht aus fünf Mitgliedern und wird alle vier Jahre durch die Stimmbevölkerung gewählt. Der Gemeinderat ist die oberste Exekutivbehörde (ausführendes Organ) der Einwohnergemeinde Malters.
Die Bildungskommission besteht aus 5 Mitgliedern und ist innerhalb der Einwohnergemeinde Malters zuständig für die Schulen.
Die Controllingkommission besteht aus 5 Mitgliedern und prüft den Finanz- und Aufgabenplan, den Voranschlag, das Jahresprogramm, den Antrag zur Festsetzung des Steuerfusses und prüft die Jahresrechnung und den Jahresbericht der Einwohnergemeinde Malters. Sie erstatten den Stimmberechtigten und dem Gemeinderat Bericht und geben Empfehlungen ab.
Die Bürgerrechtskommission sichert in Stellvertretung der Malterser Bevölkerung das Bürgerrecht von Malters zu. Sie besteht aus 9 Mitgliedern.

Die Bildungskommission, die Controllingkommission und die Bürgerrechtskommission werden wie der Gemeinderat alle vier Jahre durch die Stimmbevölkerung gewählt.

Als richterliche Behörde (Judikative) amtet der Friedensrichter.